BYOD – Produktivitätspush oder Albtraum?

Deloitte LogoDeutsche Unternehmen gehen bei der systematischen Integration privater mobiler Endgeräte (und der Anwendungen darauf; Bring Your Own Device/App etc.) in die unternehmenseigene IT noch zu unstrukturiert vor, jedenfalls laut des Deloitte-Reports “Perspektive BYOD – Private Hardware in Unternehmen”. Diejenigen, die sich für BYOD entschieden haben, stellen hiernach oft zu hohe Ansprüche an die zu erzielenden Effekte und konkreten Auswirkungen. Ein adäquater Ansatz zum systematischen Management privater Endgeräte in Unternehmen könne hingegen in vier Schritten umgesetzt werden: 1. der Zielfestlegung, 2. der Risikoevaluierung, 3. der Richtliniendefinition und 4. der Operationalisierung bzw. Implementierung.

Bei der Risikobewertung sind alle Stakeholder miteinzubeziehen, auch die sinnvolle Gestaltung einer Policy verlangt nach einer umfassenden Funktionsintegration einschließlich IT, Personal (und ggfs. Betriebsrat), Finanzen und Recht. Bei der Implementierung sollte ein Mobile Device Management-System (MDM) für maximale Sicherheit sorgen, so der Report.

Entscheidend für die BYOD-Entwicklung sind der allgemeine Consumerization-Trend und der Mitarbeiterwunsch nach individuellen, möglichst aktuellen Endgeräten. BYOD bedeutet Chancen und Risiken gleichermaßen. Den Risiken bei Informationssicherheit und Compliance stehen Chancen auf mehr Flexibilität, mehr Motivation und damit auch mehr Kreativität gegenüber – und mit einer sichtbaren Kostenersparnis ist laut dieser Veröffentlichung jedoch zunächst nicht zu rechnen.

Download des 17seitigen Reports (PDF)

Seminar “Apps und Recht”

Dieses mobilbranche.de-Seminar behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Entwicklung, Veröffentlichung und Betreiben von Apps. Das Seminar will auch für den juristischen Laien verständlich die juristischen Basics klären und auf viele Praxisfragen, z.B. Besonderheiten des App-Entwicklungsvertrags, was man beim Vertrieb eigener Apps über die jeweiligen App Stores beachten muss und welche datenschutzrechtlichen Besonderheiten es gibt. Das Seminar richtet sich an App-Publisher bzw. -Auftraggeber, Entwickler, IT-Verantwortliche und Unternehmensjuristen.

Geleitet wird das Seminar von Konstantin Ewald. Er ist Partner und Head of Digital Business der internationalen Kanzlei Osborne Clarke und Autor des Fachbuchs “Apps und Recht“.

Veranstaltungsort ist wieder der Coworking Space Ahoy! Berlin in Berlin. Bei Anmeldung bis zum 22. März gilt ein Frühbucherpreis von 300 Euro zzgl. 19% Mehrwertsteuer, die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen beschränkt. Wer sich für das Seminar anmelden möchte, schreibt eine E-Mail mit Angabe von Name und Rechnungsanschrift an treiss at mobilbranche dot de.

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App als Prozesskostenrechner: Kadi-Folgekostenabschätzung

wbs-law_iconApps FÜR Juristen gibt es ja schon eine ganze Reihe – hier kommt eine empfehlenswerte VON Juristen: Die auf IT-Recht und hier besonders Online-Shops spezialisierte Kölner Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE stellt mit wbs-law.de einen kostenlosen Prozesskostenrechner für das iPhone vor. Die App rechnet aus, wie viel Geld es voraussichtlich kostet, einen Streit vor Gericht durchzusetzen und den Prozess zu finanzieren. Voraussetzung ist allerdings, dass man bereits den Gegenstands- oder Streitwert der erwogenen Klage kennt.

Manche Auseinandersetzungen können auch Mobile Professionals nicht mehr mit guten Worten oder grimmigen E-Mails klären – im schlimmsten Falle bleibt dann der Weg vor Gericht. Aber es ist mitunter sehr teuer, Recht zu bekommen – oder auch nur den Versuch zu starten, Recht zu erhalten. Zu den Anwaltskosten kommen ja auch noch die Gerichtskosten. Entscheidet der Richter dann für den Gegner, geht diese Aktion finanziell deutlich nach hinten los.

wbs-law_screenwbs-law.de ist ein Prozesskostenrechner an, der auf den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) basiert. Mandanten füttern die App mit dem Gegenstandwert einer Klage in Euro und bestimmen zusätzlich mit einem simplen Schieberegler, ob der Kläger und der Beklagte beide einen Anwalt eingeschaltet haben. Außerdem muss festgelegt werden, ob es sich um ein Berufungsverfahren handelt. Ein Fingerzeig auf “Berechnen” reicht anschließend aus – und schon zeigt die App die anfallenden Anwaltsgebühren, die Auslagepauschalen, die Umsatzsteuer und die Gerichtskosten auf. Aus allen Gebühren errechnet die App auch gleich noch die Gesamtsumme der auflaufenden Kosten. So lässt sich schnell das voraussichtliche finanzielle Risiko eines konkreten Prozesses ausrechnen. Die App richtet sich aber durchaus auch an Rechtsanwälte als Anwender. Allerdings werden im separaten Profi-Rechner auch alle außergerichtlichen Gebühren der Anwälte berücksichtigt.

Wer sich für das aktuelle IT-Recht interessiert, nutzt den Nachrichtenkanal der App, der bei jedem Aufruf automatisch aktualisiert wird. Er berichtet über neue Abmahntrends und informiert über wichtige Gerichtsurteile.
iTunes-Link

Branchen-Special: Apps u. Präsentationssysteme für Juristen

JuraiPhone und iPhone Apps setzen ihren Weg in die Unternehmen weiter fort, u.a. durch das permanent wachsende Angebot von teils hoch spezifischen Apps. Rainer Langenhan hat auf seinem empfehlenswerten Blog Handakte WebLAWg in zwei umfänglichen Teilen einen Überblick über für diese Berufsgruppe besonders relevante Apps veröffentlicht.

handakteDer Walhalla-Verlag stellt bereits eine beachtliche Anzahl von Gesetzestexten als App (überwiegend kostenpflichtig, 3,99 bis 9,99 EUR) zur Verfügung. Kostenlos erhältlich sind hier beispielsweise: Berufsrecht Rechtsanwälte, Grundgesetz, Verfassungen der Länder, IT-Recht, Zivildienstgesetz.

Mit der App Prozesskostenrechner (PKR09) lassen sich Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und das Prozesskostenrisiko errechnen. Der Preis von 1,59 EUR erscheint günstig, die App ersetzt lt. Langenhan aber kein Gebührenprogramm, da es nicht alle Feinheiten des RVG und GKG beherrscht (auch lt. Rezensionen im iTunes-Store).

Bußgeldrechner werden in verschiedenen Versionen (kostenlos und kostenpflichtig, ab 0,79 EUR) angeboten, so z.B. Bußgeld Pro von Philipp Langer oder Bußgeldrechner Pro von Tim Trinkies.

Die RA eMobilsuite ist eine Webanwendung, keine native App, sie bietet u.a.: Kostenrisiko (mit Quotentafel), LHK-Index, Pfändbares Einkommen, Ratenberechnung.

MiniBooks ist eine Zeiterfassungssoftware, die sich in die englischsprachige Online-Anwendung Freshbooks integriert. Freshbooks wird von vielen internationalen Rechtsanwälten genutzt und empfohlen. Es gibt eine Testversion (Minibooks lite), limitiert auf drei Kunden.
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Dass “Multitouch” auch außerhalb der Apple-Plattformen in der Geschäftswelt zunehmend ein Thema wird, zeigt beispielsweise das interaktive Präsentationssystem, welches das Kompetenznetzwerk für Virtuelle Kommunikations- und Arbeitsräume (Vikora) auf der Fachmesse “Moderner Staat 2009″ präsentiert. Unter dem Motto “Besprechen, verhandeln, schlichten” präsentiert das Kompetenznetzwerk Vikora den ART+COM Touchmaster auf der Fachmesse Moderner Staat (Messe Berlin, 24.-25.11.09). Der Touchmaster ist ein Multitouch-Präsentationssystem im Großformat zur Visualisierung multimedialer Inhalte. Die große Präsentationsfläche erlaubt es mehreren Benutzern, gleichzeitig und unabhängig voneinander mit dem System zu interagieren.

Für den Auftritt auf Moderner Staat hat Vikora einen Showcase “Baurechtsstreitigkeiten” entworfen, der neben dem ART+COM Touchmaster auch auf Microsofts Surface und einem LCD Multi-Touchscreen zu sehen sein wird. Im Zentrum des Szenarios steht der interaktive Präsentationstisch bei Gericht. Für die bevorstehende Gerichtsverhandlung wählt der Richter aus seiner elektronischen Akte Dokumente wie Baupläne, Gutachten oder Beweisfotos aus, um Sie während der Verhandlung allen anderen Verfahrensbeteiligten auf dem interaktiven Präsentationstisch zur Verfügung zu stellen. Dort können sie über die interaktive Arbeitsoberfläche gemeinsam begutachtet, mit anderen Beweisstücken verglichen und zu Demonstrationszwecken mit Markierungen versehen werden.